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WRP 2012, 461
BGH 
Wettbewerbsrecht: Kreditkontrolle (Urteil vom 06.10.2011, I ZR 54/10)

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.

BGH, WRP 2012, 461-464 (Urteil vom 06.10.2011, I ZR 54/10)

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