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WRP 2017, 359
LG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Kostenloses Girokonto (Urteil vom 06.01.2017, 38 O 68/16)

Es ist irreführend mit einem kostenlosen Girokonto zu werben, wenn für die Ausstellung der GiroCard, mit der u. a. bargeldlos in Geschäften gezahlt werden kann, ein Betrag von jährlich 10 Euro berechnet wird. Der Kunde erwartet auf Grund der Werbung, dass die für ein Girokonto üblichen Dienstleistungen ohne Kosten für ihn zur Verfügung stehen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Düsseldorf, WRP 2017, 359-360 (Urteil vom 06.01.2017, 38 O 68/16)

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