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WRP 2021, 824
LG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Verlängerung der Befristung eines „Kombi-Angebots“ (Urteil vom 11.03.2021, 13 O 61/20 KfH)

Die Werbung eines Stromanbieters für ein „Kombi-Angebot“ bestehend aus einem Stromtarif und einer werthaltigen Zugabe (z.B. Tablet) mit der Behauptung einer Befristung ist irreführend, wenn die Befristung hinsichtlich der charakteristischen Eigenschaft dieses Tarifs – nämlich der Zugabe – gar nicht existiert. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Karlsruhe, WRP 2021, 824-827 (Urteil vom 11.03.2021, 13 O 61/20 KfH)

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