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WRP 2017, 542
BGH 
Wettbewerbsrecht: Konsumgetreide (Urteil vom 02.03.2017)

a) Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 SaatG schützt nicht nur das kollektive Interesse an der Sicherstellung des Ernteertrags, sondern gewährleistet im Interesse der Saatgutverbraucher die Bereitstellung unbedenklichen und leistungsfähigen Saatguts. § 3 Abs. 1 SaatG regelt daher im Sinne des § 3a UWG das Marktverhalten.

BGH, WRP 2017, 542-546 (Urteil vom 02.03.2017)

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