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WRP 2012, 575
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Ballonfahrtgutscheine (Urteil vom 01.12.2011, 6 U 1577/11)

Bewirbt ein Anbieter Gutscheine für eine Ballonfahrt unter Angabe des Gegenstandes der angebotenen Leistung, des Ortes, der Fahrtdauer und des Preises, so muss bereits in der Werbung die Identität des Veranstalters offen gelegt werden.

OLG München, WRP 2012, 575-579 (Urteil vom 01.12.2011, 6 U 1577/11)

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