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WRP 2013, 1541
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: „1 Jahr Preisgarantie sichern!“ (Urteil vom 05.07.2013, 6U 5/13)

Ein Strom- und Gasanbieter darf hinsichtlich der Konditionen der in einem Fernsehspot ausgelobten einjährigen Preisgarantie auch dann auf seine Internetseite verweisen, wenn der Verbraucher die entsprechenden Tarife dort unmittelbar buchen kann (im Anschluss an BGH GRUR 2009, 1064 [= WRP 2009, 1229] – Geld-zurück-Garantie II).

OLG Köln, WRP 2013, 1541 (Urteil vom 05.07.2013, 6U 5/13)

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