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WRP 2013, 124
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis (Urteil vom 05.09.2012, 3-08 O 28/12)

Wirbt ein Apotheker für seine Produkte mit Preisen, denen ein höherer, als AVP (= unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauer-Taxe) bezeichneter Preis gegenübergestellt wird, erweckt dies beim Verbraucher den fälschlichen Eindruck einer vom Hersteller gegenüber dem Apotheker ausgesprochenen unverbindlichen Preisempfehlung. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Frankfurt a. M., WRP 2013, 124-127 (Urteil vom 05.09.2012, 3-08 O 28/12)

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