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WRP 2012, 619
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Abkauf eines titulierten Unterlassungsanspruchs (Urteil vom 22.12.2011, 29 U 3463/11)

Eine Vereinbarung, mit der sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt, kann jedenfalls dann sittenwidrig i. S. d. § 138 Abs. 1 BGB sein, wenn die Gegenleistung gerade aus den zu unterlassenden Handlungen erwirtschaftet werden soll.

OLG München, WRP 2012, 619 (Urteil vom 22.12.2011, 29 U 3463/11)

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