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WRP 2013, 1206
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Testsieger“-Werbung bei mehreren gleich gut bewerteten Produkten (Urteil vom 27.06.2013, 3 U 142/12)

Die Werbung mit der Angabe „Testsieger“ ist eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass das beworbene Pro¬1207dukt sich den behaupteten „ersten Platz“ im Testergebnis mit weiteren, gleich gut bewerteten Produkten teilt. Die Entscheidung „Schachcomputerkatalog“ des BGH (GRUR 2003, 800 [= WRP 2003, 1111]) steht dieser Annahme nicht entgegen, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 1206-1209 (Urteil vom 27.06.2013, 3 U 142/12)

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