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WRP 2013, 1209
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsvermutung bei Nichtvorgehen gegen gleichartige Verstöße Dritter (Urteil vom 04.07.2013, 3 U 161/11)

Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nicht widerlegt, wenn der Antragsteller nicht gegen gleichartige Verstöße Dritter vorgegangen ist.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 1209-1211 (Urteil vom 04.07.2013, 3 U 161/11)

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