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WRP 2015, 83
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Fachverkehrserwartung bei Fußnotenhinweis auf Studie in Werbung für ein Biosimilar (Urteil vom 02.10.2014, 3 U 17/13)

Wird in der Werbung für ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) im Zusammenhang mit der Aussage, dass das beworbene Arzneimittel eine vergleichbare Wirksamkeit habe wie das Referenzprodukt, in einem Fußnotenvermerk auf eine wissenschaftliche Studie Bezug genommen wird, erwartet der Fachverkehr, dass es sich hierbei um eine klinische Wirksamkeitsstudie handelt.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2015, 83-87 (Urteil vom 02.10.2014, 3 U 17/13)

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