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WRP 2023, 358
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG (Beschluss vom 14.12.2022, 6 W 77/22)

Für die Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen ein Maklerunternehmen wegen eines Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 GEG kann ein Gebührenstreitwert von 30.000 € angemessen sein.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2023, 358 (Beschluss vom 14.12.2022, 6 W 77/22)

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