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WRP 2023, 1250
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht/Datenschutzrecht: Streitwert in „Scraping“-Verfahren in der Regel 6.000 € (Beschluss vom 18.07.2023, 6 W 40/23)

Der Streitwert in Verfahren, in denen aus der DSGVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft wegen eines Scraping-Vorfalls auf einer Social-Media-Plattform geltend gemacht werden, ist in der Regel auf EUR 6.000,00 festzusetzen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2023, 1250-1252 (Beschluss vom 18.07.2023, 6 W 40/23)

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