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WRP 2023, 1252
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Nachrichten über Social-Media-Dienste sind elektronische Post i.S. v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. (Sonstiges vom 03.05.2023, 18 U 154/22)

Unter den Begriff der elektronischen Post i.S. v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. fallen neben E-Mails, SMS und MMS auch sämtliche Nachrichten über Social-Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Werbung auf diesem Wege erfordert daher grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten, d.h. des Nutzers des betreffenden Dienstes. (Leitsätze der Redaktion)

OLG Hamm, WRP 2023, 1252-1255 (Sonstiges vom 03.05.2023, 18 U 154/22)

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