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WRP 2018, 735
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Rufausbeutung durch Nachahmung einer Produktausstattung (Beschluss vom 28.02.2018, 6 W 14/18)

In der Nachahmung einer bekannten Produktausstattung (hier: schwarz-gelbe Tube für Klebstoff) kann eine unlautere Rufausbeutung im Sinne von § 4 Nr. 3 lit. b) UWG auch dann liegen, wenn sich die Wortmarke auf dem Nachahmungsprodukt von derjenigen des nachgeahmten Produkts unterscheidet.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 735-736 (Beschluss vom 28.02.2018, 6 W 14/18)

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