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WRP 2014, 751
LG München I 
Wettbewerbsrecht: Postfachangabe eines Immobilienmaklers im Impressum (Urteil vom 19.11.2013, 33 O 9802/13)

Bewirbt ein Immobilienmakler auf einer Vermittlungsplattform konkrete Angebote, so ist er verpflichtet, dort eine Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Die Angabe einer Postfachadresse in dem dortigen Impressum reicht nicht aus. Ebenso reicht es nicht aus, wenn von der Plattform aus auf die Hauptseite der Internetseite des Maklers verlinkt wird, wo nach einem weiteren Klick ein Impressum hinterlegt ist, …

LG München I, WRP 2014, 751-754 (Urteil vom 19.11.2013, 33 O 9802/13)

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