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WRP 2014, 754
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Kleinanzeige eines Immobilienmaklers (Urteil vom 17.12.2013, 16 O 512/13)

Wirbt ein Immobilienmakler mittels Kleinanzeige für die provisionspflichtige Vermittlung einer Immobilie unter Angabe von wesentlichen Eigenschaften und des Kaufpreises, so ist er verpflichtet, auf das Anfallen der Provision schon in der Kleinanzeige hinzuweisen. Die Erkennbarkeit als gewerbliche Anzeige ändert daran nichts, weil ohne Hinweis auch dann der Eindruck der Provisionsfreiheit für den potenziellen Käufer entsteht. …

LG Berlin, WRP 2014, 754-756 (Urteil vom 17.12.2013, 16 O 512/13)

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