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WRP 2014, 749
LG Fulda 
Wettbewerbsrecht: „Geprüfter Anbieter“ (Urteil vom 17.01.2014, 7 O 48/13)

Wird im Rahmen einer Gütesiegelvergabe lediglich das Vorliegen einer Gewerbeanmeldung überprüft, ist die Werbung mit dem Siegel als „geprüfter Anbieter“ irreführend. Der Verkehr erwartet insoweit eine wesentlich umfangreichere Überprüfung des Anbieters und seines Angebotes.

LG Fulda, WRP 2014, 749-751 (Urteil vom 17.01.2014, 7 O 48/13)

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