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WRP 2021, 1088
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Keine Überprüfung der im Verfügungsverfahren bejahten Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG im Beschwerderechtszug (Beschluss vom 12.05.2021, 6 W 23/21)

Die im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG bejahte Zuständigkeit ist im Beschwerderechtszug nicht zu überprüfen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 1088-1091 (Beschluss vom 12.05.2021, 6 W 23/21)

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