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WRP 2021, 1611
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Kein Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen Konzernschwestergesellschaften und eingeschränkte Auslegung von § 14 Abs. 2 S. 2 UWG (Beschluss vom 08.10.2021, 6 W 83/21)

Der getrennten Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Konzernschwestergesellschaften wegen einer Produktausstattung steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht entgegen, wenn durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung gegen eine Gesellschaft im Ausland ein sachlicher Grund für ein getrenntes Vorgehen vorliegt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 1611-1614 (Beschluss vom 08.10.2021, 6 W 83/21)

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