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WRP 2022, 213
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG nicht auf Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften oder Kennzeichnungsvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr beschränkt (Urteil vom 16.12.2021, I-20 U 83/21)

Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG beschränkt sich nicht auf Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften oder Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr (Bestätigung von Senat GRUR 2021, 984 = WRP 2021, 513).

OLG Düsseldorf, WRP 2022, 213-220 (Urteil vom 16.12.2021, I-20 U 83/21)

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