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WRP 2018, 1501
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Standortwerbung eines Reinigungsunternehmens (Beschluss vom 15.08.2018, 6 W 64/18)

Die Werbung eines Unternehmens, das Leistungen beim Kunden selbst erbringt (hier: Reinigung von Rechenzentren), mit einem bestimmten Standort ist irreführend, wenn sich der Inhaber oder Mitarbeiter des Unternehmens an diesem Ort tatsächlich nicht regelmäßig aufhalten.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1501-1502 (Beschluss vom 15.08.2018, 6 W 64/18)

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