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WRP 2019, 1046
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unlauteres Inverkehrbringen von Kinderautos wegen unzutreffender Registrierung im Batterieregister (Urteil vom 28.02.2019, 6 U 181/17)

Batterien für Fahrzeuge, mit denen Kinder selbst fahren können (Kinderautos), sind im Sinne des Batteriegesetzes keine „Gerätebatterien“, sondern „Industriebatterien“. Solange diese Batterien im Batterieregister nicht in der zutreffenden Kategorie registriert sind, ist das Inverkehrbringen der hiermit versehenen Kinderautos unlauter.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1046-1049 (Urteil vom 28.02.2019, 6 U 181/17)

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