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WRP 2020, 1068
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht/Vollstreckungsrecht: Zustellung an ehemaligen Prozessbevollmächtigen auch im Zwangsvollstreckungsverfahren (Beschluss vom 22.01.2020, 6 W 105/19)

Das Zwangsvollstreckungsverfahren gehört nach § 172 Abs. 1 S. 3 ZPO zum ersten Rechtszug, weshalb Zustellungen in diesem Verfahren nach § 87 ZPO auch nach Erlöschen der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten des ersten Rechtszuges zugestellt werden können.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 1068-1069 (Beschluss vom 22.01.2020, 6 W 105/19)

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