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WRP 2013, 1364
BGH 
Verfahrensrecht: Beschwer des Unterlassungsschuldners (Urteil vom 24.01.2013, I ZR 174/11)

a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.

BGH, WRP 2013, 1364-1366 (Urteil vom 24.01.2013, I ZR 174/11)

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