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WRP 2013, 674
OLG München 
Verfahrensrecht: Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung (Urteil vom 06.02.2013, 15 U 2848/12)

Eine durch Urteil mit Ordnungsmittelandrohung erlassene Unterlassungsverfügung ist wirksam vollzogen, wenn durch den Kläger nach der ordnungsgemäßen Amtszustellung eine formlose Abschrift des Urteils im Parteibetrieb zugestellt wird.

OLG München, WRP 2013, 674-676 (Urteil vom 06.02.2013, 15 U 2848/12)

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