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WRP 2016, 280
Pfälzisches OLG Zweibrücken 
Verfahrensrecht: Vollziehung einer Beschlussverfügung (Urteil vom 21.05.2015, 4 U 145/14)

Die wirksame Vollziehung einer Beschlussverfügung setzt im Parteibetrieb die Zustellung einer Ausfertigung oder zumindest einer beglaubigten Abschrift der vom Gericht erteilten Ausfertigung der Beschlussverfügung voraus.

Pfälzisches OLG Zweibrücken, WRP 2016, 280-282 (Urteil vom 21.05.2015, 4 U 145/14)

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