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WRP 2015, 764
OLG Düsseldorf 
Verfahrensrecht: Parteizustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift einer Urteilsverfügung für Vollziehung nicht ausreichend (Sonstiges vom 21.04.2015, I-20 U 181/14)

Zur Vollziehung einer einstweiligen Urteilsverfügung reicht die Parteizustellung einer vom Antragstellervertreter beglaubigten Abschrift einer einfachen Urteilsabschrift an den Schuldner(vertreter) nicht aus (aA OLG München, WRP 2013, 674).

OLG Düsseldorf, WRP 2015, 764-768 (Sonstiges vom 21.04.2015, I-20 U 181/14)

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