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WRP 2012, 1250
BGH 
Urheberrecht: Alles kann besser werden (Beschluss vom 19.04.2012, I ZB 80/11)

a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden 1251Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.…

BGH, WRP 2012, 1250-1256 (Beschluss vom 19.04.2012, I ZB 80/11)

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