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WRP 2012, 247
OLG München 
Telefonanschluss ohne Call-by-Call-Möglichkeit (Urteil vom 15.09.2011, 29 U 982/11)

Wird in einer Werbung für Telefonanschlüsse, die das Voice – over-IP Verfahren nutzen, nicht vergleichend auf herkömmliche Festnetzanschlüsse der Telekom Bezug genommen, muss auf die fehlende Möglichkeit der Nutzung von Call-by-Call-Angeboten nicht ausdrücklich hingewiesen werden. Dem Verbraucher ist bekannt, dass es sich bei herkömmlichen Telefonverbindungen und Internetverbindungen um unterschiedliche Technologien und Dienstleistungen handelt.…

OLG München, WRP 2012, 247 (Urteil vom 15.09.2011, 29 U 982/11)

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