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WRP 2021, 904
BGH 
Markenrecht: myboshi (Urteil vom 25.03.2021, I ZR 37/20)

a) Ein Inverkehrbringen im Sinne von § 24 Abs. 1 MarkenG durch eine Veräußerung der mit der Marke versehenen Ware an einen Dritten, der die Ware bereits in Besitz hat, kommt in Betracht, wenn die veräußerte Ware bei dem Dritten gesondert von der übrigen mit der Marke versehenen Ware gelagert und entsprechend markiert wird.

BGH, WRP 2021, 904-910 (Urteil vom 25.03.2021, I ZR 37/20)

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