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WRP 2016, 1422
OLG München 
Markenrecht: Schutz bekannter Positionsmarken (Sonstiges vom 28.04.2016, 6 U 1576/15)

Die Drei-Streifen-Kennzeichnung bei Sportschuhen genießt weiterhin eine weit überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft mit entsprechend weitem Schutzbereich. Die Bekanntheit der entsprechenden Marke ist als offenkundige Tatsache i.S.v. § 291 ZPO zu behandeln.

OLG München, WRP 2016, 1422-1433 (Sonstiges vom 28.04.2016, 6 U 1576/15)

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