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WRP 2016, 1415
OLG München 
Urheberrecht: Die Realität III (Urteil vom 25.08.2016, 6 U 1092/11)

Eine Zustimmung des Berechtigten zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 19a UrhG) eines schutzfähigen Werks beseitigt nicht (erst) die Rechtswidrigkeit eines durch Setzen eines „framenden“ Links verwirklichten Eingriffs in ein unbenanntes Nutzungsrecht i. S. d. § 15 Abs. 2 UrhG, sondern hat zur Folge, dass die Verlinkung schon nicht tatbestandsmäßig ist, …

OLG München, WRP 2016, 1415-1422 (Urteil vom 25.08.2016, 6 U 1092/11)

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