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WRP 2018, 197
BGH 
Markenrecht: PLOMBIR (Beschluss vom 06.07.2017, I ZB 59/16)

Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs muss das Bundespatentgericht eine Schriftsatzfrist gewähren oder die mündliche Verhandlung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, wenn eine Partei zu einem in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis des Gerichts nicht abschließend Stellung nehmen kann.

BGH, WRP 2018, 197-199 (Beschluss vom 06.07.2017, I ZB 59/16)

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