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WRP 2018, 1508
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Bella Vida (Beschluss vom 12.09.2018, 6 W 81/18)

In Unionsmarkensachen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für den Erlass einstweiliger Verfügungen gemäß Art. 131 UMV unabhängig vom Verletzungsort im Sinne von Art. 125 V UMV gegeben.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1508-1509 (Beschluss vom 12.09.2018, 6 W 81/18)

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