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WRP 2013, 1261
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Darlegungslast für den Erschöpfungseinwand (Urteil vom 07.02.2013, 6 U 188/12)

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Erschöpfungsvoraussetzungen (§ 24 Abs. 1 MarkenG) trifft den Beklagten bzw. Antragsgegner unabhängig davon, ob der Markeninhaber behauptet, die beanstandeten, mit der Marke versehenen Erzeugnisse seien gefälscht, oder ob er geltend macht, es handele sich um Originalware, die nicht von ihm oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht worden sei.…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 1261 (Urteil vom 07.02.2013, 6 U 188/12)

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