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WRP 2017, 476
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Verletzung einer dreidimensionalen Marke durch Gestaltung eines Parfumflakons (Urteil vom 17.11.2016, 6 U 220/15)

Ein Parfumflakon kann eine markenmäßige Benutzung beinhalten sowie eine fremde dreidimensionale Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons entsprechend der verkehrsbekannten Übung in diesem Warenbereich besondere Auffälligkeiten aufweist und der Flakon der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist (im Streitfall bejaht).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 476-478 (Urteil vom 17.11.2016, 6 U 220/15)

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