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WRP 2017, 473
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoß durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze (Urteil vom 05.01.2017, 6 U 24/16)

Die Vorschrift des § 47 Abs. 1S. 1 PBefG ist eine Marktverhaltensregelung (§ 3a UWG), die das Bereithalten von Taxen außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze verbietet.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 473-476 (Urteil vom 05.01.2017, 6 U 24/16)

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