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WRP 2015, 233
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung (Urteil vom 04.12.2014, 6 U 141/14)

In der Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück liegt in der Regel auch eine markenmäßige Benutzung; etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Verkehr auf Grund entsprechender Branchenübung daran gewöhnt ist, in solchen Vornamen reine Bestellzeichen zu sehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 233-234 (Urteil vom 04.12.2014, 6 U 141/14)

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