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WRP 2017, 707
BGH 
Kartellrecht: Kabelkanalanlagen (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15)

Für die Ermittlung des Entgelts, das sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergäbe, kann ein von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes nach Maßgabe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung festgesetztes Entgelt für eine vergleichbare Leistung herangezogen werden.

BGH, WRP 2017, 707-712 (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15)

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