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WRP 2018, 1110
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: „Pfefferspray“ – Markenmäßige Benutzung und missbräuchliche Markenanmeldung (Urteil vom 03.05.2018, 6 U 89/17)

Wird ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Zeichen auf dem Produkt selbst (hier: Pfefferspray) sowie in Angeboten im Internet hervorgehoben verwendet, liegt hierin in der Regel eine markenmäßige Benutzung; etwas anderes kann dann gelten, wenn dem angesprochenen Verkehr das Zeichen als Angabe der Gebindegröße geläufig ist (im Streitfall verneint).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1110-1114 (Urteil vom 03.05.2018, 6 U 89/17)

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