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STB 2009, 419
BFH 
Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers ([unbekannt] vom 23.07.2009, V R 27/07)

Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut dadurch verwertet, …

BFH, StB 2009, 419 ([unbekannt] vom 23.07.2009, V R 27/07)

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