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STB 2009, 419
BFH 
Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt – Leistungsaustausch – Bestimmung des Leistungsempfängers – Umsatzsteuerliche Organschaft – Anwendungsbereich des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG – Fehlenvon Entscheidungsgründen im Urteil ([unbekannt] vom 18.06.2009, V R 4/08)

Übernimmt der Unternehmer für eine Stadt den Betrieb verschiedener Einrichtungen (Tierpark, Schwimmbad und Sportplatz) gegen Übernahme der mit dem Betrieb dieser Einrichtungen verbundenen Verluste (Ausgleichszahlungen), kann es sich entweder um Entgelte der Stadt nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die gegenüber den Nutzern der Einrichtungen erbrachten Leistungen oder um Entgelte für eine gegenüber der Stadt ausgeführte Betriebsführungsleistung handeln.…

BFH, StB 2009, 419 ([unbekannt] vom 18.06.2009, V R 4/08)

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