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STB 2009, 257
BFH 
Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit ([unbekannt] vom 27.05.2009, VI B 69/08)

Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei (Bestätigung der Rechtsprechung).

BFH, StB 2009, 257 ([unbekannt] vom 27.05.2009, VI B 69/08)

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