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STB 2009, 257
BFH 
Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreier Tätigkeitsvergütung nur anteilig abziehbar – Progressionsvorbehalt – Einkünfte einer in Deutschland ansässigen Person als aus Quellen in den USA – Ermittlung der nach Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA-USA 1989 von der Bemessungsgrundlage auszunehmenden Einkünfte ([unbekannt] vom 11.02.2009, I R 25/08)

Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA-USA 1989).

BFH, StB 2009, 257 ([unbekannt] vom 11.02.2009, I R 25/08)

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