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STB 2009, 381
BFH 
Ausfuhrerstattung: Verjährung der Rückforderungsanspruches bei irrtümlicher Erstattungszahlung – Haftung des Zessionars ([unbekannt] vom 21.07.2009, VII R 50/06)

Das Gemeinschaftsrecht verlangt von einem Ausführer keine Nachprüfung des ihm ausgezahlten Erstattungsbetrags. Dem Ausführer kann daher keine Unregelmäßigkeit angelastet werden, wenn er einen von der Behörde versehentlich zu hoch festgesetzten Erstattungsbetrag nicht beanstandet.

BFH, StB 2009, 381 ([unbekannt] vom 21.07.2009, VII R 50/06)

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