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RIW 2007, 554
BGH 
Rechtsscheinhaftung bei Weglassung des Rechtsformzusatzes “BV” einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Urteil vom 05.02.2007, II ZR 84/05)

Die Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Formzusatzes trifft ausschließlich den für die Gesellschaft auftretenden Vertreter 555(Bestätigung des Sen.Urt. v. 8. 7. 1996 – II ZR 258/95, NJW 1996, 2645 = BB 1996, 1955).

BGH, RIW 2007, 554-556 (Urteil vom 05.02.2007, II ZR 84/05)

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