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RIW 2007, 556
BGH 
Vorlage an den EuGH – Internet-Versicherung (Beschluss vom 26.04.2007, I ZR 190/04)

Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?

BGH, RIW 2007, 556-558 (Beschluss vom 26.04.2007, I ZR 190/04)

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