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RIW 2014, 134
EuGH 
Insolvenzanfechtungsklage gegen einen in einem Drittstaat ansässigen Beklagten am Gerichtsstand des Hauptinsolvenzverfahrens (Urteil vom 16.01.2014, C-328/12)

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat.

EuGH, RIW 2014, 134-138 (Urteil vom 16.01.2014, C-328/12)

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