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RIW 2007, 151
EuGH 
Die Niederlassungsfreiheit steht einer Quellensteuer entgegen, die nur auf Dividendenzahlungen an eine gebiets-fremde Muttergesellschaft erhoben wird (Urteil vom 14.12.2006, C-170/05)

Die Artikel 43 EG und 48 EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die eine gebietsfremde Muttergesellschaft mit einer Steuer auf Dividenden belasten, gebietsansässige Muttergesellschaften aber fast völlig davon befreien und dadurch eine diskriminierende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sind.

EuGH, RIW 2007, 151-155 (Urteil vom 14.12.2006, C-170/05)

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